In Südtirol sind 41 % der Tierarten gefährdet. Um eine Tierart zu schützen, muss alles daran gesetzt werden, ihren Lebensraum zu erhalten. Viele der geschützten Arten zeigen somit indirekt gefährdete Lebensräume auf, die es zu erhalten gilt.
Durch das Faunagesetz (LG. Nr. 27/'73) wurden 25 Tierarten vollkommen geschützt. Es ist verboten, diese Tierarten zu fangen und zu erlegen, in den Handel zu bringen und in Gewahrsam zu halten. Auch deren Puppen, Larven, Eier, Nester, Brut- und Wohnstätten sind geschützt. Außerdem sind in den Naturparken und Biotopen alle Tierarten vollkommen geschützt. Die Jagd ist in den Biotopen in der Regel verboten, nur in Biotopen über zehn Hektar ist die Jagd aufs Schalenwild erlaubt. In den Naturparken gelten die Bestimmungen des Jagdgesetzes.
Eine Liste der geschützten Tierarten finden Sie hier... http://www.provinz.bz.it/natur/2801/fauna/index_d.htm
Weitere interessante Informationen über die Naturparke finden Sie auf
http://www.provinz.bz.it/natur/2803/ |